1 00:00:06,800 --> 00:00:08,040 EASIT 2 00:00:08,120 --> 00:00:11,400 Training in leichter Zugänglichkeit für mehr Teilhabe. 3 00:00:12,840 --> 00:00:15,320 Leicht verständliche Sprache in Deutschland. 4 00:00:15,400 --> 00:00:17,920 Überblick und Rechtslage. 5 00:00:18,640 --> 00:00:23,040 Dies ist Einheit 2. Leicht verständliche Sprache: E2U. 6 00:00:23,320 --> 00:00:26,840 Element 2. Gesetzgebung, Vorgaben, Richtlinien. 7 00:00:27,200 --> 00:00:28,400 Video-Vortrag: 8 00:00:28,480 --> 00:00:30,960 Leicht verständliche Sprache in Deutschland. 9 00:00:31,040 --> 00:00:33,040 Überblick und Rechtslage. 10 00:00:33,560 --> 00:00:36,800 Mein Name ist Christiane Maaß von der Universität Hildesheim. 11 00:00:37,840 --> 00:00:40,760 Dies ist ein Überblick der leicht verständlichen Sprache 12 00:00:40,840 --> 00:00:42,120 in Deutschland. 13 00:00:42,200 --> 00:00:44,040 Davon gibt es zwei Video-Vorträge. 14 00:00:44,120 --> 00:00:48,960 In diesem Video stellen wir das deutsche Konzept 15 00:00:49,040 --> 00:00:51,080 leicht verständlicher Sprache vor. 16 00:00:51,160 --> 00:00:53,600 Wir geben Einblicke in die Bereiche, 17 00:00:53,880 --> 00:00:56,840 die leicht verständliche Sprache schon anwenden. 18 00:00:57,240 --> 00:01:01,280 Und geben Einblick in Bereiche, wo Leichte Sprache gebraucht wird. 19 00:01:01,640 --> 00:01:07,080 Zum Schluss schauen wir uns wichtige rechtliche Meilensteine an. 20 00:01:08,560 --> 00:01:12,520 Im zweiten Video geht es um die deutsche Forschungslage. 21 00:01:12,840 --> 00:01:16,600 Danach geht es um die praktischen und wissenschaftlichen Richtlinien. 22 00:01:16,920 --> 00:01:19,200 Außerdem beschäftigen wir uns mit den Regeln 23 00:01:19,280 --> 00:01:22,120 der leicht verständlichen Sprache in Deutschland. 24 00:01:23,040 --> 00:01:26,960 Dieses Thema umfasst mehr Aspekte als die anderen Videos. 25 00:01:27,320 --> 00:01:30,600 Es betrachtet die Situation der leicht verständlichen Sprache 26 00:01:30,680 --> 00:01:33,240 in Deutschland aus anderen Perspektiven. 27 00:01:33,720 --> 00:01:38,080 Daher gibt es zwei Videos zu diesem Thema. 28 00:01:40,040 --> 00:01:43,920 Leicht verständliche Sprache in Deutschland umfasst zwei Typen: 29 00:01:44,000 --> 00:01:46,600 Leichte Sprache und Einfache Sprache. 30 00:01:47,320 --> 00:01:49,760 Leichte Sprache ist genau festgelegt 31 00:01:49,840 --> 00:01:52,560 und weist eine maximale Verständlichkeit auf. 32 00:01:52,640 --> 00:01:55,360 Einfache Sprache ist weniger genau festgelegt. 33 00:01:55,880 --> 00:01:59,960 Sie deckt aber einen großen Bereich verschiedener Schwierigkeitsgrade. 34 00:02:00,520 --> 00:02:05,680 Sie kann an die Zielgruppen und die Zielsituation angepasst werden. 35 00:02:07,160 --> 00:02:10,400 Kommen wir nun zu den verschiedenen Anwendungsbereichen. 36 00:02:11,480 --> 00:02:14,800 Leicht verständliche Sprache, insbesondere Leichte Sprache, 37 00:02:14,880 --> 00:02:19,880 findet man überwiegend in der Verwaltungskommunikation. 38 00:02:20,360 --> 00:02:25,120 Dies ist auf die Rechtslage in Deutschland zurückzuführen, 39 00:02:25,440 --> 00:02:27,400 welche Leichte Sprache bevorzugt. 40 00:02:27,720 --> 00:02:31,120 Wir werden uns gleich dieser Rechtslage widmen. 41 00:02:32,440 --> 00:02:36,000 Auf Bundesebene gilt folgendes: 42 00:02:36,400 --> 00:02:40,360 Bundesbehörden aller Art sowie Bundesländer 43 00:02:40,840 --> 00:02:44,440 sind verpflichtet Leichte Sprache auf deren Webseite anzubieten. 44 00:02:44,840 --> 00:02:48,640 Für die Übersetzung rechtlicher und behördlicher Informationen 45 00:02:48,720 --> 00:02:50,640 in Leichte Sprache gibt es Projekte. 46 00:02:50,720 --> 00:02:53,560 Vor allem auf lokaler und kommunaler Ebene 47 00:02:53,640 --> 00:02:56,240 gibt es Interaktionstexte in Leichter Sprache. 48 00:02:56,320 --> 00:03:00,600 Solche Texte findet man zum Beispiel im Kommunalwesen. 49 00:03:02,280 --> 00:03:07,920 Auch auf politischer Ebene gibt es Texte in Leichter Sprache. 50 00:03:08,560 --> 00:03:12,200 Dazu zählen Wahlinformationen, Parteiprogramme, 51 00:03:12,520 --> 00:03:15,520 Informationen zum deutschen Staatswesen, 52 00:03:15,800 --> 00:03:18,920 oder auch Nachrichten verschiedener Nachrichtenmedien. 53 00:03:19,720 --> 00:03:22,480 Nachrichten gibt es sowohl in Leichter Sprache 54 00:03:22,560 --> 00:03:24,200 als auch in Einfacher Sprache. 55 00:03:24,680 --> 00:03:27,920 Zum Beispiel bietet der Sender NDR 56 00:03:28,000 --> 00:03:32,680 seine täglichen Nachrichten in Leichte Sprache an. 57 00:03:33,240 --> 00:03:38,720 Weitere Informationen dazu gibt es auf der NDR Webseite. 58 00:03:40,480 --> 00:03:43,880 Auch im Gesundheitswesen steigt die Zahl an Angeboten. 59 00:03:43,960 --> 00:03:48,440 Dies betrifft hier aber vor allem die Einfache Sprache. 60 00:03:50,080 --> 00:03:53,120 Es gibt allerdings nur wenig multimodale Angebote 61 00:03:53,200 --> 00:03:54,480 in Leichter Sprache. 62 00:03:54,960 --> 00:03:58,800 Dennoch gibt es zum Beispiel Märchen in Leichter Sprache 63 00:03:59,400 --> 00:04:00,680 und Gebärdensprache. 64 00:04:01,600 --> 00:04:05,040 Literatur in Leichter Sprache gibt es sehr selten in Deutschland. 65 00:04:05,120 --> 00:04:07,840 Es existieren auch keine staatlichen Förderungen, 66 00:04:07,920 --> 00:04:09,680 um solche Angebote zu erweitern. 67 00:04:10,280 --> 00:04:12,600 Besonders engagiert sind Museen, 68 00:04:13,080 --> 00:04:16,880 welche sehr offen für ein heterogenes Publikum sind. 69 00:04:17,200 --> 00:04:20,240 Museen bieten zunehmend Angebote in Leichte Sprache an. 70 00:04:21,160 --> 00:04:25,680 Es gibt Bereiche, in denen Angebote in leicht verständlicher Sprache 71 00:04:25,760 --> 00:04:29,440 von den Zielgruppen gebraucht und gewünscht werden. 72 00:04:29,520 --> 00:04:31,320 Diese Angebote fehlen jedoch. 73 00:04:32,640 --> 00:04:36,040 Ein zentraler Punkt im Bereich der Gesetzgebung 74 00:04:36,120 --> 00:04:41,720 ist das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz. 75 00:04:42,280 --> 00:04:48,640 Die Abkürzung dafür lautet BGG. 76 00:04:49,280 --> 00:04:53,160 Dieses Gesetz wurde zuerst im Jahr 2002 verabschiedet. 77 00:04:53,680 --> 00:04:57,560 Es wurde 2016 und 2018 abgeändert und ergänzt. 78 00:04:58,400 --> 00:05:01,120 Die Fassung von 2016 beinhaltet einen Paragraphen 79 00:05:02,120 --> 00:05:07,800 über Verständlichkeit und Leichte Sprache. 80 00:05:08,680 --> 00:05:12,080 Diese Fassung ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. 81 00:05:12,520 --> 00:05:14,440 Der Paragraph besagt Folgendes: 82 00:05:14,520 --> 00:05:19,000 Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge 83 00:05:19,080 --> 00:05:21,240 und Vordrucke sollen auf Verlangen 84 00:05:21,320 --> 00:05:23,680 in Einfacher Sprache erläutert werden. 85 00:05:23,760 --> 00:05:25,360 Ist dies nicht ausreichend, 86 00:05:25,720 --> 00:05:27,960 soll in Leichte Sprache übersetzt werden. 87 00:05:28,680 --> 00:05:31,600 Hier werden Leichte und Einfache Sprache erwähnt. 88 00:05:31,680 --> 00:05:35,720 Man sieht also das Kontinuum der Verständlichkeit, 89 00:05:36,080 --> 00:05:38,520 die verschiedenen Stufen der Komplexität, 90 00:05:38,600 --> 00:05:40,200 die wir zuvor erwähnt haben. 91 00:05:41,040 --> 00:05:44,760 Behörden werden zuerst versuchen in Einfache Sprache zu übersetzen. 92 00:05:45,080 --> 00:05:46,960 Wenn dies nicht ausreichend ist, 93 00:05:47,040 --> 00:05:49,240 muss Leichte Sprache angewandt werden. 94 00:05:49,800 --> 00:05:53,240 Paragraph 11 beschränkt sich auf bestimmte Textsorten 95 00:05:53,320 --> 00:05:54,960 rechtlicher Kommunikation, 96 00:05:55,040 --> 00:05:58,760 und Personen mit geistiger und seelischer Behinderung. 97 00:05:59,320 --> 00:06:03,520 Dieses Gesetz hat die Anwendung von leicht verständlicher Sprache 98 00:06:03,600 --> 00:06:06,600 in Deutschland gefördert. 99 00:06:08,160 --> 00:06:16,280 Das BGG wird durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. 100 00:06:17,040 --> 00:06:19,440 Die wichtigste Verordnung für Leichte Sprache 101 00:06:19,520 --> 00:06:26,960 ist die Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung. 102 00:06:27,360 --> 00:06:32,520 Die Abkürzung dafür lautet BITV 2.0. 103 00:06:32,920 --> 00:06:35,960 Diese Fassung stammt von 2011. 104 00:06:36,320 --> 00:06:40,520 Sie regelt die Barrierefreiheit von Webseiten, mobilen Anwendungen, 105 00:06:40,920 --> 00:06:44,760 elektronischen Verwaltungstools und grafischen Benutzeroberflächen. 106 00:06:44,840 --> 00:06:49,720 Diese Verordnung fordert Angebote in Leichter Sprache 107 00:06:50,040 --> 00:06:53,640 auf den Webseiten aller Bundesbehörden. 108 00:06:54,560 --> 00:07:00,760 Die BITV 2.0 enthält zusätzlich 13 Grundregeln für die Erstellung 109 00:07:00,840 --> 00:07:05,000 von Inhalten der Leichten Sprache. 110 00:07:05,760 --> 00:07:10,280 Das macht die BITV 2.0 zu einem wichtigen Förderer 111 00:07:11,160 --> 00:07:13,160 für Leichte Sprache in Deutschland. 112 00:07:14,360 --> 00:07:20,440 Auf poltisch-administrativer Ebene gibt es die nationalen Aktionspläne. 113 00:07:20,520 --> 00:07:25,160 Diese wurden 2011 und 2016 verfasst, 114 00:07:25,240 --> 00:07:28,240 um die UN-BRK auf Bundesebene umzusetzen. 115 00:07:28,320 --> 00:07:34,600 UN-BRK bedeutet UN-Behindertenrechtskonvention. 116 00:07:35,320 --> 00:07:40,640 Sie beinhaltet mehrere Maßnahmen kommunikativer Barrierefreiheit. 117 00:07:41,120 --> 00:07:42,960 Dazu gehört auch Leichte Sprache. 118 00:07:43,800 --> 00:07:51,440 Die nationalen Aktionspläne sind nicht verbindlich, 119 00:07:51,880 --> 00:07:54,160 sondern eher eine Absichtserklärung. 120 00:07:54,440 --> 00:07:58,200 Ihre Umsetzung wird jedoch verfolgt. 121 00:07:58,880 --> 00:08:01,440 Leichte Sprache wird hierbei oft erwähnt. 122 00:08:02,200 --> 00:08:06,720 Weitere Informationen zur UN-BRK gibt es in der Videovorlesung 123 00:08:06,800 --> 00:08:09,160 Einheit1: Leicht verständliche Sprache. 124 00:08:09,240 --> 00:08:12,720 Element 2: Gesetzgebung, Vorgaben, Richtlinien. 125 00:08:12,800 --> 00:08:14,040 Videovorlesung: 126 00:08:14,120 --> 00:08:16,640 Gesetzgebung: Internationale Perspektive. 127 00:08:17,680 --> 00:08:19,440 Einfache Sprache wird 128 00:08:19,520 --> 00:08:23,480 in dem Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz erwähnt. 129 00:08:23,560 --> 00:08:26,120 Dieser wurde 2018 verabschiedet, 130 00:08:26,440 --> 00:08:30,840 um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu verbessern. 131 00:08:31,320 --> 00:08:34,160 Dazu zählen vor allem die vulnerablen Gruppen 132 00:08:34,240 --> 00:08:36,800 mit einer verminderten Gesundheitskompetenz. 133 00:08:36,880 --> 00:08:42,160 Diese Gruppen haben zudem oft Kommunikationsschwierigkeiten. 134 00:08:43,360 --> 00:08:48,040 Die Grundidee dieses Nationalen Aktionsplans: 135 00:08:48,120 --> 00:08:50,720 Gesundheitskompetenz entsteht nur 136 00:08:50,800 --> 00:08:53,720 durch zugängliche Gesundheitsinformationen. 137 00:08:53,800 --> 00:08:58,320 Einfache Sprache dient als Mittel zur Umsetzung dieser Idee. 138 00:08:59,640 --> 00:09:03,880 In der nächsten Präsentation widmen wir uns der Forschung zu 139 00:09:03,960 --> 00:09:06,600 und den Regeln von Leichter Sprache 140 00:09:06,680 --> 00:09:09,400 und Einfacher Sprache in Deutschland. 141 00:09:10,040 --> 00:09:12,160 Diese Videovorlesung wurde erstellt 142 00:09:12,240 --> 00:09:14,400 von Sergio Hernández und Christiane Maaß 143 00:09:14,480 --> 00:09:16,280 von der Universität Hildesheim. 144 00:09:16,640 --> 00:09:21,080 Unter easit@uni-hildesheim.de können Sie uns erreichen. 145 00:09:23,440 --> 00:09:27,440 Das EASIT-Projekt wird unterstützt von der Europäischen Kommission 146 00:09:27,520 --> 00:09:29,320 im Sinne des Erasmus+-Programmes 147 00:09:29,400 --> 00:09:31,840 für strategische Hochschulpartnerschaften 148 00:09:31,920 --> 00:09:38,880 Finanzhilfevereinbarung 2018-1-ES01-KA203-05275. 149 00:09:39,440 --> 00:09:43,120 Die Unterstützung der Europäischen Kommission dieser Produktion 150 00:09:43,200 --> 00:09:45,680 setzt keine Zustimmung zu den Inhalten voraus, 151 00:09:45,760 --> 00:09:48,440 die nur die Meinung der Urhebenden darstellen, 152 00:09:48,520 --> 00:09:51,400 sodass die Kommission keine Verantwortung übernimmt 153 00:09:51,480 --> 00:09:54,200 für Nutzungen der darin enthaltenen Informationen. 154 00:09:54,560 --> 00:09:57,800 Dieses Produkt unterliegt einer Creative Commons Lizenz, 155 00:09:57,880 --> 00:10:01,000 der internationalen Attribution-ShareAlike 4.0 Lizenz. 156 00:10:01,400 --> 00:10:03,640 Partnerschaften des EASIT-Projekts: 157 00:10:03,720 --> 00:10:05,880 Universitat Autònoma de Barcelona 158 00:10:06,240 --> 00:10:08,360 Università degli studi di Trieste 159 00:10:08,800 --> 00:10:10,200 Universidade de Vigo 160 00:10:10,560 --> 00:10:12,560 Stiftung Universität Hildesheim 161 00:10:12,880 --> 00:10:14,080 SDI München 162 00:10:14,400 --> 00:10:15,600 Dyslexiförbundet 163 00:10:15,920 --> 00:10:17,720 Radio Televizija Slovenija 164 00:10:17,800 --> 00:10:19,040 Zavod Risa 165 00:10:25,680 --> 00:10:26,920 EASIT 166 00:10:27,000 --> 00:10:29,400 Training in leichter Zugänglichkeit für mehr Teilhabe. 167 00:10:29,480 --> 00:10:30,640 Untertitelt von: Leonie Gräbert